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Hier haben wir Informationen zu Zuschüssen für Lager, Wochenenden und Kurse gesammelt. Es gibt im wesentlichen folgende Quellen für Zuschüsse: Den Stadt- oder Kreisjugendring, das Land und die Kath-Kirche.
Stadtjugendring Mannheim
Betrifft die Stämme in Mannheim und stammesübergreifende Aktionen Der Stadtjugendring Mannheim gibt Zuschüsse weiter, die die Stadt Mannheim für Jugendarbeit zur Verfügung stellt. Über den Stadtjugendring werden folgende Zuschüsse verteilt:
- Grundzuschuss für die Verbände entsprechend der Mitgliederzahlen
- Zuschuss für Verbande die "Zentrale Jugendheime" betreiben (z.B. an den BDKJ für das Haus der Jugend)
- Zuschüsse für Lager, Fahrten und Wanderungen - für Stämme interessant!
- Innovationsffonds für "Innovative Projekte in der Jugendarbeit" - für Stämme interessant!
Die Formulare sind auf der Downloadseite des Stadtjugendrings zu finden, z.B. das Formular für Lager und Freizeiten. (Achtung, das "Formular" ist eine *.exe, die das Formular erstellt) Weitere Infos zu den Zuschüssen gibt es direkt beim Stadtjugendring oder bei uns von der Bezirksleitung. Natürlich hat der Stadjugendring auch eine Satzung.
Achtung: Wenn ihr Zuschüsse für Lager und Freizeiten beantragen wollt muss eine Teilnehmerliste erstellt werden, in der Vorname, Name, Anschrift und Geburtsdatum aller Teilnehmer vermekt sind. Unterschreiben muss nur der Leiter der Freizeit. Ihr könnt dafür das Formular des Stadtjugendrings verwenden, es kann aber auch eine andere Teilnehmerliste sein die ihr sowieso braucht z.B. vom Landesjugendplan oder vom kirchlichen Jugendplan.
Kreisjugendring Rhein-Neckar
Betrifft die Stämme an der Bergstraße und stammesübergreifende Aktionen
Der Kreisjugendring Rhein-Neckar gibt Zuschüsse weiter, die der Rhein-Neckar-Kreis für Jugendarbeit zur Verfügung stellt. Über den Kreisjugendring werden folgende Zuschüsse verteilt:
- Grundzuschuss für die Verbände entsprechend der Mitgliederzahlen
- Innovationsffonds für Zuschüsse für "Besondere Projekte" in der Jugendarbeit - für Stämme interessant!
- Zuschüsse für Lager, Fahrten und Wanderungen - für Stämme interessant!
Wir (auch die Stämme) reichen unsere Zuschussanträge gemeinsam über unsere Vertreterin Tina Orth ein. Stichtag ist immer der 30 September eines Jahres. Die Unterlagen müssen entsprechend vorher bei Tina sein.
Details zu den Zuschüssen sind in der Zuschussrichtlinie nachzulesen, dort sind auch die Formulare zu finden.
Weitere Informationen zu den Zuschüssen vom Kreisjugendring Rhein-Neckar gibt es bei der Geschäftsstelle des Kreisjugendrings oder über das Jugendbüro Heidelberg-Weinheim.
Landesjugendplan
Über den Landesjugendplan werden Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg gezahlt. Es gibt eine Vielzahl von Einzelpositionen:
- Förderung der Jugenderholung
- Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten (Zeltlager und Fahrten!)
- Jugenderholungsmaßnahmen mit behinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern
- Pädagogische Betreuung bei Jugenderholungsmaßnahmen (Zeltlager und Fahrten!)
- Förderung der Jugendbildung
- Lehrgänge für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Leiterwochenenden, Leiterausbildung!)
- Seminare der außerschulischen Jugendbildung
- Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung
- Bildungsmaßnahmen in Bezug auf Drogenprobleme und ähnliche Gefährdungen der Jugend
- Internationale Jugendbegegnung
- Gedenkstättenfahrten
- Jugendarbeit in Einrichtungen der Jugendsozialarbeit
- Förderung der verbandlichen und überverbandlichen Arbeit der Jugendorganisationen
- Leitungsaufgaben der Jugendverbände
- Bildungsreferenten
- Musikschulen
- Jugendkunstschulen
- Sonstige bedeutsame Aufgaben
- Förderung der Landjugend
Im Bezirk nutzen wir vor allem die Zuschüsse für "Lehrgänge für Jugendgruppenleiter" Zum Landesjugendplan gibt es eine Arbeitshilfe sowie alle nötigen Formulare beim Jugendarbeitsnetz im Bereich Geld.
Kirchlicher Jugendplan
Mit dem Kirchlichen Jugendplan (KJP) bezuschußt die katholische Kirche der Diözese Freiburg Maßnahmen zur religiösen Bildung. Das sind Veranstaltungen mit festem Teilnehmerkreis und durchgägnig religiösem Programm (= Geschlossene Maßnahme, z.B: religiöse Wochenenden) oder nicht durchgängig religiösem Programm (= Freizeit mit religiösen Elementen). Darüber hinaus werden auch sog. Sonstige Maßnahmen wie z.B. Glaubenstage, rel. Events und Jugendwallfahrten bezuschußt.
Für die Zuschüsse aus dem Kirchlichen Jugendplan ist das Erzbischöfliche Jugendamt zuständig. Dort finden sich die Richtlinien sowie weitere Informationen und die Formulare zum ausdrucken auf einer gut gestalteten Homepage.
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